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Vorstoss für mehr Licht in der Dunkelkammel Ständerat: Öffentlichkeit und Transparenz bei Abstimmungen im Parlament


Während im Nationalrat jedes Abstimmungsergebnis detailliert im Internet publiziert wird, herrscht im Ständerat komplette Intransparenz. Es wird nicht einmal erfasst, wer wie gestimmt hat. Diese Intransparenz ist mit einer modernen Demokratie nicht vereinbar. Der Bürger hat ein Recht zu wissen, wie seine Vertreter im Rat abstimmen.

Namensaufrufe auf Antrag sind im Ständerat zwar möglich. In den vergangenen Jahren wurde von dieser Möglichkeit aber kaum Gebrauch gemacht, da dies zu einer Verzögerung des Ablaufes führen würde. Im Hinblick auf die technischen Erneuerungsarbeiten im Ständeratssaal im Herbst 2011 muss nun der gleichzeitige Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage im Ständerat in Betracht gezogen werden.

Die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse liegt auch im Interesse des Ständerates: Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Rat würden gestärkt. Die meisten Auswertungen (z. B. durch Politologen, die Parlamentsdienste oder Medien) über das Abstimmungsverhalten und die Wege der Entscheidfindung werden lediglich im Nationalrat gemacht, da eine seriöse Auswertung im Ständerat aufgrund der heutigen Intransparenz gar nicht möglich ist.

Im Nationalrat wird nicht weniger unabhängig oder gar schlechter entschieden seit der Erhebung des Stimmverhaltens der einzelnen Ratsmitglieder. Im Gegenteil: Die Offenlegung der einzelnen Abstimmungsergebnisse hat viele Vorteile. Sie sorgt dafür, dass der Politiker volksnaher und in der Regel im Sinne seiner Wähler entscheidet, da diese ja sehen können, wie er abgestimmt hat. Macht er trotzdem keine bürgernahe Politik – und hier liegt ein weiterer grosser Vorteil der Transparenz -, kann ihn das Volk aufgrund seines Verhaltens abwählen und einer neuen Kraft die Chance geben. Dies führt zu einer ehrlicheren und glaubwürdigeren Politik. Intransparenz hingegen schadet: Das Misstrauen im Volk wächst. Im Dunkeln lassen sich Entscheide, welche gegen die Interessen des Landes verstossen, einfacher durchsetzen.

Deshalb habe ich folgenden Vorstoss eingereicht:
Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung ist mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Abstimmungen in den Räten sind so zu gestalten, dass die Öffentlichkeit Kenntnis erhält, wie das einzelne Mitglied gestimmt hat.

- Zum Vorstoss
- Artikel zum Thema “Dunkelkammer Ständerat”




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