Luks Reimann sagt was viele denken
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Interview zur Ausschaffung: Das sind die grossen Fehler des Gegenvorschlages


Interview mit dem Rheintaler-Boten und den Oberländer-Nachrichten zum Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative.

Zum Originalartikel

 

1. Warum muss die Ausschaffungsthematik gesetzlich neu geregelt werden, obwohl laut der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) noch nie so viele Ausländer ausgewiesen worden sind wie im vergangenen Jahr? 

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. Heute entscheiden Behörden und Gerichte nach eigenem Ermessen, ob jemand ausgeschafft werden soll oder nicht. Nur mit der Initiative ist gewährleistet, dass in Zukunft schwere Verbrecher auch wirklich ausgeschafft werden. Die Zunahme der Ausweisungen hängt mit der Zunahme der Ausländerkriminalität zusammen. Im Jahr 2009 waren 70,2% aller Inhaftierten ausländischer Herkunft. Das zeigt: Es muss dringend gehandelt werden für mehr Sicherheit in unserem Land.

2. Das Parlamet legt einen Gegenentwurf zur Initiative Ihrer Partei vor. Weshalb beharren Sie auf Ihrer Initiative und empfehlen ein Nein zum Gegenentwurf? 

Der Gegenentwurf ändert nichts an der heutigen Praxis: Behörden und Gerichte können weiterhin nach freiem Ermessen über Ausschaffungen befinden. Auch schreibt der Gegenentwurf vor, dass sich die Täter auf internationales Recht berufen kann, um seine Ausschaffung zu verhindern. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ausschaffungen würden durch Rekurse über Jahre verzögert oder gar verhindert.

3. Wäre “2mal JA” nicht die sicherere Wahl für jemanden, der unbedingt will, dass die Ausschaffungspraxis verschärft wird?

Auf keinen Fall! Wer will, dass gehandelt wird, stimmt Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag. Der Gegenentwurf ist kein Kompromiss. Er vermischt die Ausschaffungen mit der Integration. Kriminelle sollen besser integriert werden statt ausgeschafft. Wir brauchen in der Verfassung keinen Integrationsartikel. Mit dem Gegenentwurf können ausgewiesene Straftäter unter Umständen schon nach einem Jahr wieder einreisen. Das ist wirkungslos.




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