Die Nationalräte Walter Müller (FDP) und Lukas Reimann (SVP) diskutierten über die „Ausschaffungsinitiative“, die Kantonsräte Marc Mächler (FDP) und Peter Hartmann (SP) erläuterten und diskutierten die „Steuergerechtgkeits-Initiative“; die Anwesenden hatten anschliessend Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nach der Begrüssung durch den Vizepräsidenten der FDP Wil-Untertoggenburg, Franz Mächler, stellten die Referenten die Abstimmungsvorlagen aus ihrer Sicht dar.
„Ausschaffungsinitiative“
Zuerst äusserte sich Nationalrat Lukas Reimann (SVP), Wil, zu der von seiner Partei lancierten Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“. Die Ausgangslage sei bekannt: Die Kriminalitätsrate der Ausländer in der Schweiz sei aussergewöhnlich hoch – im Bereich Drogen über 90%, und die Gefängnisplätze seien zu über 70% von Ausländern belegt.
„In den letzten Jahren haben etliche Länder die Ausschaffungspraxis verschärft: Dänemark, Deutschland, Belgien, Grossbritannien – insbesonders Frankreich ist daran, illegal eingewanderte Roma konsequent auszuschaffen“, führte Reimann aus, „Kriminelle wissen sehr gut, in welchem Land sie am wenigsten zu befürchten haben, und hier steht die Schweiz zur Zeit wegen milder Gerichtsurteile „attraktiv“ da.“
Nach Annahme der Initiative würden mit rund 1’600 viermal so viele Ausländer ausgeschafft wie zur Zeit. Das Ziel sei es jedoch, eine präventive Wirkung zu erzielen und so die Kriminalitätsrate zu verringern.
Nationalrat Walter Müller anerkannte die Anliegen der Initianten, betonte jedoch, dass die rechtliche Grundlage heute schon bestünde, der Vollzug hänge aber zu stark von den einzelnen Urteilen ab. Die Initiative sei in etlichen Punkten willkürlich: „Der Gegenvorschlag hingegen ist mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht konform, er listet konkret diejenigen Delikte auf, die zur Ausweisung führen.“ Mit Annahme der Initiative würden die Bilateralen I wegfallen, ausserdem könnte die Personenfreizügigkeit tangiert werden.
Die Kritik, die Initiative sei zu wenig konkret, konterte Reimann mit dem Hinweis, dass es in jedem Fall eine Ausführungsgesetzgebung brauche, in welcher Details geregelt werden.
„Steuergerechtigkeits-Initiative“
„Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb“ – für diese Abstimmungsvorlage plädierte Peter Hartmann als Vertreter der SP. Dem in der Bevölkerung gewachsenen Unmut über steuerliche Ungerechtigkeit solle Rechnung getragen werden, denn bei den Steuerrevisionen der letzten Zeit seien Unternehmen und hohe Einkommen unverhältnismässig bevorteilt worden: „Die Einkommensverteilung in der Schweiz ist verzerrt…Der Wettbewerb ist ungerecht, die Initiative möchte gleichlange Spiesse schaffen.“ Für Einkommen ab 250’000 Franken (Alleinstehende) und ab 450’000 Franken (Ehepaare oder Einzelpersonen mit Familienverpflichtung) brauche es einen Mindeststeuersatz von 22%, Gemeinde- und Kantonssteuern zusammen gezählt. Bei Vermögen ab 2 resp. 4.5 Mio. Franken würde neu ein Steuersatz von 5 Promille gelten.
Als Gegner der Initiative sprach Marc Mächler, Kantonalpräsident FDP. Die Initiative habe wenig mit Steuergerechtigkeit zu tun, sie sei eher eine Steuererhöhungsinitiative.
Der Wettbewerb unter den Kantonen sei wichtig, er führe allgemein zu niedrigeren Kosten, denn die Politiker seien gezwungen, mit den vorhandenen Mitteln sorgsam umzugehen. Ausgleichend und gewissermassen als „Gerechtigkeitsventil“ zu den unterschiedlichen Belastungen in den Kantonen wirke der Steuerausgleich. So erhalte der Kanton St.Gallen rund 400 Millionen Franken von den reicheren Kantonen.
„Verglichen mit dem umliegenden Ausland hat die Schweiz einen bedeutend tieferen Steuerfuss“, betonte Mächler, „und ich möchte, dass dies so bleibt. Extrembeispiele und das stetige Zitieren der Abzockerunsitten sind keine stichhaltigen Gründe für die Initiative….
Der Schweiz geht es sehr gut, weil wir gute und fähige Leute und fachliche Spitzenkräfte anziehen. Wenn wir die Gutverdienenden verjagen, fehlt das Geld für unseren Wohlstand.“ Das umliegende Ausland kenne nämlich keine Vermögenssteuer, und die Abwanderung sei heute nicht nur rasch vollzogen sondern bei Steuererhöhung auch wahrscheinlich.
Wie weit sich die im Saal Anwesenden der einen oder anderen Argumentation anschliessen, wird sich an der Abstimmung am 28. November zeigen.