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| Lukas Reimann vom
Referedumskommitee ist enttäuscht vom
stadträtlichen Entscheid. |
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| Der Dialog mit Polen findet
schon über Jahre statt. Im Bild Stadtrat Werner
Oertle mit einer Polen-Delegation aus früheren
Jahren. |
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Polenbeitrag:
Referendum ist ungültig Der Stadtrat Wil erklärt das
Referendum gegen Polen-Beitrag als ungültig, das
Referedumskommitee ist
enttäuscht
30.08.02, rk/lr Der Stadtrat hat das als
Referendum bezeichnete Begehren gegen den vom
Parlament bewilligten Beitrag an die polnische
Partnergemeinde Dobrzen Wielki als nichtig erklärt
und den Antrag auf Durchführung einer
Volksabstimmung abgelehnt. Der Parlamentsbeschluss
ist rechtsgültig. Bei Referendumskommitee spricht
man von einem Entscheid gegen die Demokratie.
An der
Sitzung vom 4. Juli 2002 bewilligte das Parlament
der polnischen Partnergemeinde Dobrzen Wielki
einen zweckgebundenen Beitrag von 205'000 Franken
für den Ausbau der Gasversorgung (Erstellung einer
Gasleitung zur Erschliessung des Dorfes
Chroscice). Der Kreditantrag unterstand nicht dem
fakultativen Referendum, da der Beschluss in die
abschliessende Kompetenz der Legislative fiel.
571 Unterschriften Am 8. August
2002 reichte der Vertreter des Referendumskomitees
'Ausgabenbremse für Hilfe am falschen Ort' der
Stadtkanzlei mit 571 Unterschriften das Referendum
gegen den Beschluss des Parlamentes. Das
Referendumskomitee verlangt mit seinem Begehren
eine Volksabstimmung über den vom Parlament
bewilligten Beitrag an Dobrzen Wielki. Im
Zusammenhang mit der im Rahmen der Partnerschaft
bisher geleisteten Unterstützungsbeiträge
bezichtigt das Komitee den Stadtrat der
'Salami-Taktik'.
Nicht
referendumsfähig Gemäss der in der
Gemeindeordnung festgelegten
Finanzkompetenzregelung entscheidet das Parlament
über neue einmalige Ausgaben bis 500'000 Franken
abschliessend; dem fakultativen Referendum
unterstehen neue Ausgaben von mehr als 500'000
Franken bis 4 Mio. Franken. Beim zweckgebunden
Beitrag an die polnische Partnergemeinde Dobrzen
Wielki handelt es sich um eine neue einmalige
Ausgabe. Mit 205'000 Franken liegt der vom
Parlament bewilligte Beitrag klar unter der Grenze
des fakultativen Referendums. Der
Parlamentsbeschluss ist somit nicht
referendumsfähig. Entgegen der Darstellung auf dem
Referendumsbogen wurde auch nicht amtlich
veröffentlicht, dass der Parlamentsbeschluss dem
Referendum untersteht.
Keine
Volksabstimmung Den Antrag auf
Durchführung einer Volksabstimmung begründet das
Referendumskomitee damit, dass im Verlauf der
bisherigen Partnerschaft die Stadt Wil die
polnische Gemeinde Dobrzen Wielki mit total rund
432'000 Franken unterstützt hat. Zusammen mit den
vom Parlament am 4. Juli bewilligten 205'000
Franken ist nach Ansicht der Referenten die Grenze
des fakultativen Referendums überschritten.
Dem hält der Stadtrat entgegen, dass es
sich bei beiden bisher für Dobrzen Wielki
gesprochenen Beiträgen um so genannte
Objektkredite handelte, die vom Parlament jeweils
für ein ganz bestimmtes, inhaltlich und zeitlich
abgegrenztes Vorhaben bewilligt wurden: 320'000
Franken im Jahr 1992 für den Ausbau der
Wasserversorgung; 205'000 Franken im Juli 2002 für
den Ausbau der Gasversorgung. Für die
Aufrechterhaltung der Kontaktpflege wurden im
Verlauf der letzten zehn Jahre total rund 91'000
Franken ausgegeben und vom Parlament mit den
entsprechenden Jahresrechnungen jeweils genehmigt.
Der Stadtrat weist die vom
Referendumskomitee erhobene Rüge betreffend
'Salami-Taktik' in aller Form zurück.
| Zusätzliche
Infos |
Stellungnahme des
Referendumskommitee: Stadtrat entscheidet
sich gegen die Demokratie Das
Referendumskomitee 'Ausgabenbremse für Hilfe am
falschen Ort' nimmt mit Enttäuschung und
Unverständnis zur Kenntnis, dass sich der
Stadtrat mit der heutigen Ungültigkeitserklärung
des Referendums gegen die Demokratie und gegen
die Mitspracherechte der Bürgerschaft und der
Steuerzahler entschieden hat. Stossende
Argumente bleiben unbeantwortet — Weshalb
die Unterstützungsbeiträge ausgerechnet an eine
Gemeinde gehen, welche einen hervorragenden
Finanzhaushalt (praktisch ohne Defizit), eine
starke Infrastruktur und eine sensationell tiefe
Arbeitslosenquote hat, — weshalb die
Unterstützungsbeiträge ausschliesslich an eine
Gemeinde gehen, welche Unterstützungsbeiträge
von der EU erhalten wird und von der „Stiftung
für die Entwicklung Schlesiens“, von der BRD und
von der Gemeinde Heuchelheim bereits erhält,
— weshalb mindestens 21% (!) der bisherigen
Gesamtausgaben, für Politikerreisen und Spesen
ausgegeben wurden, diese und viele weitere
Fragen dieser umstrittenen Vorlage bleiben
unbeantwortet.
Diskussion fördern
Grundsätzlich trägt eine Volksabstimmung
dazu bei, die direkte Demokratie auch auf
Gemeindeebene zu beleben, zu fördern und
Bürgerinnen und Bürger für die politischen
Geschehnisse zu sensibilisieren.
Städtische Politikerinnen und Politiker
mit einer echt demokratischen Gesinnung würden
sich deshalb nicht über dieses Referendum als
vermeintliches Störmanöver ärgern, sondern sich
über diesen Beweis lebendiger Demokratie in
unserem Gemeinwesen freuen und sich auch für die
Volksabstimmung einsetzen.
Dass wir über
einen Journalisten und nicht direkt von der
Stadt über den heutigen Entscheid informiert
wurden, zeugt nicht gerade von einem
ausgeprägten Demokratieverständnis. Angst
vor der Bevölkerung
Dass sich der
Stadtrat gegen eine Volksabstimmung entschieden
hat und auch ein im Gemeindeparlament
eingereichtes Postulat (mehr Finanzkompetenzen
für die Bürgerschaft) nicht für erheblich
erklären will, sehen wir als Beweis dafür, dass
offenbar nicht immer die Meinung der Bevölkerung
vertreten wird und dass eine riesige Angst vor
der Meinung der Bevölkerung herrscht.
Wir möchten uns bei allen
verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern
bedanken, welche uns in der Referendumszeit so
grossartig unterstützt haben. Es entstanden
spannende und intensive Diskussionen und man
spürte sehr gut den Ärger der Bevölkerung
gegenüber der Politik der Stadt Wil und die
Dankbarkeit für dieses Referendum. Diesen
zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber
fühlen wir uns verpflichtet, auch weiterhin für
mehr Mitspracherechte der Bevölkerung zu kämpfen
und nicht zu resignieren. Der Volksmeinung soll
oberste Priorität zugemessen werden.
Weiteres Vorgehen Über das
weitere Vorgehen wird das Referendumskomitee
„Ausgabenbremse für Hilfe am falschen Ort“ in
einer Sitzung vom 6. September entscheiden. Zur
Diskussion stehen ein juristischer Rekurs gegen
diesen Entscheid der Ungültigkeitserklärung
sowie die Lancierung einer Volksinitiative, um
der Bevölkerung in Zukunft mehr
Entscheidungskompetenzen und Möglichkeiten für
ein fakultatives Referendum zuzusprechen. Für
diesen Entscheid warten wir aber die
Parlamentssitzung vom 5. September ab. Dort wird
das Postulat Schelling/Weber „mehr
Finanzkompetenzen für die Bürgerschaft“
behandelt, welches wir voll unterstützen.
Unverständliche Entscheide wie der
heutige dürfen in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Wenn 571 StadtbewohnerInnen eine Volksabstimmung
über eine umstrittene Vorlage wünschen, so ist
diese auch zu gewähren.
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