Fr, 11.05.2007
Jahrgang 8, Nr. 2688
© 1999-2007 by IWP
 :: WIL
 :: BAULMES/WIL - Moralspritze beim Angstgegner
 :: WIL - In der Gruppe ein Instrument lernen, das „in“ ist
 :: WIL - Gegen Minaretten, gegen islamisches Zentrum
 :: WIL - Nacht-Taxi entspricht Bedürfnis
 :: WIL - BRIC’s-Staaten: Bald grösste Kapitalmärkte
 :: WIL - HV der Jungen CVP mit Kabarett
 :: WIL - Leistungssteigerung durch optische Korrektur
 :: OBERGLATT/WIL - TZF Turner: Härtetest bestanden
 :: WIL/REGION - Beziehungsarbeit – eine wertvolle Billiglinie?
 :: WIL - Gelassen auf der Suche nach Gott
 :: WIL - Vom Fischernetz zum Beziehungsnetz gewandelt
 :: WIL - „Kunst"-Feuerwerk des Humors in der Wiler Tonhalle
 :: UZWIL
 :: FLAWIL / DEGERSHEIM
 :: OBER- / NIEDERBÜREN
 :: NIEDERHELFENSCHWIL
 :: ZUZWIL / BRONSCHHOFEN
 :: OBERUZWIL / JONSCHWIL
 :: REGION
 :: ÜBER IWP
 
 infowilplus.ch > Wil
Lukas Reimann vom Referedumskommitee ist enttäuscht vom stadträtlichen Entscheid.
Der Dialog mit Polen findet schon über Jahre statt. Im Bild Stadtrat Werner Oertle mit einer Polen-Delegation aus früheren Jahren.

Polenbeitrag: Referendum ist ungültig
Der Stadtrat Wil erklärt das Referendum gegen Polen-Beitrag als ungültig, das Referedumskommitee ist enttäuscht

30.08.02, rk/lr
Der Stadtrat hat das als Referendum bezeichnete Begehren gegen den vom Parlament bewilligten Beitrag an die polnische Partnergemeinde Dobrzen Wielki als nichtig erklärt und den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung abgelehnt. Der Parlamentsbeschluss ist rechtsgültig. Bei Referendumskommitee spricht man von einem Entscheid gegen die Demokratie.

An der Sitzung vom 4. Juli 2002 bewilligte das Parlament der polnischen Partnergemeinde Dobrzen Wielki einen zweckgebundenen Beitrag von 205'000 Franken für den Ausbau der Gasversorgung (Erstellung einer Gasleitung zur Erschliessung des Dorfes Chroscice). Der Kreditantrag unterstand nicht dem fakultativen Referendum, da der Beschluss in die abschliessende Kompetenz der Legislative fiel.

571 Unterschriften
Am 8. August 2002 reichte der Vertreter des Referendumskomitees 'Ausgabenbremse für Hilfe am falschen Ort' der Stadtkanzlei mit 571 Unterschriften das Referendum gegen den Beschluss des Parlamentes. Das Referendumskomitee verlangt mit seinem Begehren eine Volksabstimmung über den vom Parlament bewilligten Beitrag an Dobrzen Wielki. Im Zusammenhang mit der im Rahmen der Partnerschaft bisher geleisteten Unterstützungsbeiträge bezichtigt das Komitee den Stadtrat der 'Salami-Taktik'.

Nicht referendumsfähig
Gemäss der in der Gemeindeordnung festgelegten Finanzkompetenzregelung entscheidet das Parlament über neue einmalige Ausgaben bis 500'000 Franken abschliessend; dem fakultativen Referendum unterstehen neue Ausgaben von mehr als 500'000 Franken bis 4 Mio. Franken. Beim zweckgebunden Beitrag an die polnische Partnergemeinde Dobrzen Wielki handelt es sich um eine neue einmalige Ausgabe. Mit 205'000 Franken liegt der vom Parlament bewilligte Beitrag klar unter der Grenze des fakultativen Referendums. Der Parlamentsbeschluss ist somit nicht referendumsfähig. Entgegen der Darstellung auf dem Referendumsbogen wurde auch nicht amtlich veröffentlicht, dass der Parlamentsbeschluss dem Referendum untersteht.

Keine Volksabstimmung
Den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung begründet das Referendumskomitee damit, dass im Verlauf der bisherigen Partnerschaft die Stadt Wil die polnische Gemeinde Dobrzen Wielki mit total rund 432'000 Franken unterstützt hat. Zusammen mit den vom Parlament am 4. Juli bewilligten 205'000 Franken ist nach Ansicht der Referenten die Grenze des fakultativen Referendums überschritten.

Dem hält der Stadtrat entgegen, dass es sich bei beiden bisher für Dobrzen Wielki gesprochenen Beiträgen um so genannte Objektkredite handelte, die vom Parlament jeweils für ein ganz bestimmtes, inhaltlich und zeitlich abgegrenztes Vorhaben bewilligt wurden: 320'000 Franken im Jahr 1992 für den Ausbau der Wasserversorgung; 205'000 Franken im Juli 2002 für den Ausbau der Gasversorgung. Für die Aufrechterhaltung der Kontaktpflege wurden im Verlauf der letzten zehn Jahre total rund 91'000 Franken ausgegeben und vom Parlament mit den entsprechenden Jahresrechnungen jeweils genehmigt.

Der Stadtrat weist die vom Referendumskomitee erhobene Rüge betreffend 'Salami-Taktik' in aller Form zurück.


Zusätzliche Infos
Stellungnahme des Referendumskommitee:
Stadtrat entscheidet sich gegen die Demokratie

Das Referendumskomitee 'Ausgabenbremse für Hilfe am falschen Ort' nimmt mit Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis, dass sich der Stadtrat mit der heutigen Ungültigkeitserklärung des Referendums gegen die Demokratie und gegen die Mitspracherechte der Bürgerschaft und der Steuerzahler entschieden hat.
Stossende Argumente bleiben unbeantwortet
— Weshalb die Unterstützungsbeiträge ausgerechnet an eine Gemeinde gehen, welche einen hervorragenden Finanzhaushalt (praktisch ohne Defizit), eine starke Infrastruktur und eine sensationell tiefe Arbeitslosenquote hat,
— weshalb die Unterstützungsbeiträge ausschliesslich an eine Gemeinde gehen, welche Unterstützungsbeiträge von der EU erhalten wird und von der „Stiftung für die Entwicklung Schlesiens“, von der BRD und von der Gemeinde Heuchelheim bereits erhält,
— weshalb mindestens 21% (!) der bisherigen Gesamtausgaben, für Politikerreisen und Spesen ausgegeben wurden, diese und viele weitere Fragen dieser umstrittenen Vorlage bleiben unbeantwortet.

Diskussion fördern
Grundsätzlich trägt eine Volksabstimmung dazu bei, die direkte Demokratie auch auf Gemeindeebene zu beleben, zu fördern und Bürgerinnen und Bürger für die politischen Geschehnisse zu sensibilisieren.

Städtische Politikerinnen und Politiker mit einer echt demokratischen Gesinnung würden sich deshalb nicht über dieses Referendum als vermeintliches Störmanöver ärgern, sondern sich über diesen Beweis lebendiger Demokratie in unserem Gemeinwesen freuen und sich auch für die Volksabstimmung einsetzen.

Dass wir über einen Journalisten und nicht direkt von der Stadt über den heutigen Entscheid informiert wurden, zeugt nicht gerade von einem ausgeprägten Demokratieverständnis.
Angst vor der Bevölkerung

Dass sich der Stadtrat gegen eine Volksabstimmung entschieden hat und auch ein im Gemeindeparlament eingereichtes Postulat (mehr Finanzkompetenzen für die Bürgerschaft) nicht für erheblich erklären will, sehen wir als Beweis dafür, dass offenbar nicht immer die Meinung der Bevölkerung vertreten wird und dass eine riesige Angst vor der Meinung der Bevölkerung herrscht.

Wir  möchten uns bei allen verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern bedanken, welche uns in der Referendumszeit so grossartig unterstützt haben. Es entstanden spannende und intensive Diskussionen und man spürte sehr gut den Ärger der Bevölkerung gegenüber der Politik der Stadt Wil und die Dankbarkeit für dieses Referendum. Diesen zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber fühlen wir uns verpflichtet, auch weiterhin für mehr Mitspracherechte der Bevölkerung zu kämpfen und nicht zu resignieren. Der Volksmeinung soll oberste Priorität zugemessen werden.

Weiteres Vorgehen
Über das weitere Vorgehen wird das Referendumskomitee „Ausgabenbremse für Hilfe am falschen Ort“ in einer Sitzung vom 6. September entscheiden. Zur Diskussion stehen ein juristischer Rekurs gegen diesen Entscheid der Ungültigkeitserklärung sowie die Lancierung einer Volksinitiative, um der Bevölkerung in Zukunft mehr Entscheidungskompetenzen und Möglichkeiten für ein fakultatives Referendum zuzusprechen. Für diesen Entscheid warten wir aber die Parlamentssitzung vom 5. September ab. Dort wird das Postulat Schelling/Weber „mehr Finanzkompetenzen für die Bürgerschaft“ behandelt, welches wir voll unterstützen.

Unverständliche Entscheide wie der heutige dürfen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Wenn 571 StadtbewohnerInnen eine Volksabstimmung über eine umstrittene Vorlage wünschen, so ist diese auch zu gewähren.

Leserbrief schreiben Diskussion Artikel versenden Artikel drucken
Ausgabe vom 11.05.2007 | © IWP 1999-2007 | Geschichte | Werbung | Logos | Impressum | Kontakt